HP-T Lieferanten-Compliance-Leitlinien

Einhaltung geltenden Rechts

 Der Lieferant wird in der Geschäftsbeziehung mit HP-T die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Insbesondere wird der Lieferant im Geschäftsverkehr mit HP-T folgende Grundsätze beachten:

Gegenseitige Wertschätzung und Diskriminierungsverbot

Die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen zu sind zu respektieren. Diskriminierungen und Belästigungen werden nicht toleriert. Niemand darf wegen seiner Rasse, seiner ethnischen Herkunft, seiner Hautfarbe, seiner Nationalität, seines Geschlechts, seiner Religion oder Weltanschauung, einer körperlichen oder geistigen Behinderung, seines Alters, seiner politischen Überzeugung, seiner sexuellen Orientierung oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale benachteiligt, begünstigt oder belästigt werden.

Verbot von Kinderarbeit

 Bei der Erfüllung von Leistungen und Lieferungen an HP-T werden keine Arbeiter beschäftigt, die nicht das Mindestalter gemäß ILO Konvention 138 erreicht haben.

Vermeidung von Vorteilnahme und Bestechung (Korruption)

 Es erfolgt keine Vorteilnahme oder Bestechung. Generell gilt, dass Mitarbeiter im Zusammenhang mit geschäftlichen Tätigkeiten keine persönlichen Vorteile annehmen, anregen oder fordern, anbieten oder gewähren dürfen. Das Verbot der Vorteilnahme oder -gewährung betrifft alle Zuwendungen und Vergünstigungen, welche die dienstliche Objektivität in Frage stellen könnten.

Einsatz für fairen Wettbewerb

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind tabu. Marktrelevante Absprachen mit Wettbewerbern, insbesondere über Preise, Angebote, Geschäftsbedingungen, Produktionsprogramme, Absatzquoten oder Marktanteile sind nicht gestattet.

Vertraulichkeit und Schutz von Daten und Informationen

Der Lieferant wird verantwortungsvoll mit vertraulichen Informationen umgehen und die einschlägigen Regelungen zu Betriebsgeheimnissen beachten. Er hält die geltenden gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz ein.

Umweltschutz

 Der Lieferant übernimmt Verantwortung für die Umwelt und hält die einschlägigen umweltrechtlichen Vorschriften ein, schont Ressourcen und minimiert Umweltbelastungen.

Arbeitsbedingungen

Die im jeweiligen Staat gesetzlich festgelegten Regelungen zu Arbeitsbedingungen, maximaler Arbeitszeit und Mindestlohn sind einzuhalten. Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement haben hohe Priorität. Um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden, sind Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsvorschriften zu beachten.

Beachtung von Außenwirtschafts-, Steuer-, Zoll-, und Embargobestimmungen

Die Mitarbeiter des Unternehmens sind verpflichtet bei grenzüberschreitenden Geschäften die einschlägigen Außenwirtschafts-, Steuer- und Zollgesetzgebungen sowie Embargobestimmungen zu beachten und einzuhalten.

Beachtung dieser Grundsätze bei Geschäftspartnern

Der Lieferant wird im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür Sorge tragen, dass die Grundsätze dieses Compliance Leitfadens auch von seinen Geschäftspartnern, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit HP-T involviert werden, eingehalten werden

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